Standesamt
Lieben bedeutet, sein Leben wirklich miteinander teilen zu wollen.
Heiraten im Seeland
Sehr geehrtes Brautpaar,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, in unserem Standesamt oder in einer unserer Außenstellen zu heiraten.
Folgende Räumlichkeiten bieten wir Ihnen zur Durchführung von Eheschließungen an:
Rathaus OT Nachterstedt, Lindenstraße 1 (nicht barrierefrei)
Bendix-Stift OT Frose/Anhalt, Königsauer Straße 34 (nicht barrierefrei)
Rathaus OT Stadt Hoym/Anhalt, Rathausplatz 1 (nicht barrierefrei) - FOTO FOLGT
Anmeldung der Eheschließung
Bitte setzen Sie sich bezüglich der Absprachen zu Ihrem gewünschten Trauungstermin sowie zur Durchführung Ihrer Trauung mit unserer Standesbeamtin Frau Breyer (Telefon: 034741 93217; E-Mail: ) in Verbindung:
Sprechzeiten unseres Standesamtes:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Eine Voranfrage Ihres gewünschten Trauungstermins nehmen wir gern entgegen, verbindlich ist dieser jedoch erst mit einer rechtsgültigen Anmeldung der Eheschließung.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung sollten die Heiratswilligen persönlich bei dem Standesamt stellen, in deren Bezirk einer der Eheschließenden seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie in unserem Amtsbereich wohnen, dann natürlich hier bei uns im Standesamt.
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Kosten/Gebühren
Zu den anfallenden Gebühren erteilt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt Auskunft.
Hier ein Auszug aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(AllGO LSA):
- 50,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit
- 100,00 EUR (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)
- 100,00 EUR zusätzlich bei Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes
- 10,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
Die Gebühr ist spätestens vor dem Tag der Eheschließung in bar im Standesamt zu zahlen.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Aktuelles:
Bei uns gelten derzeit keine Corona-Einschränkungen hinsichtlich Maskenpflicht oder Personenzahlbeschränkungen, aber wir bitten Sie und Ihre Gäste, in Ihrem eigenen Interesse, vor der Eheschließung einen Corona-Schnelltest durchzuführen und nur bei negativem Testergebnis an der Trauung teilzunehmen.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung einreichen:
Wird noch bearbeitet - folgt -