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Aktuelle Mitteilungen

 

Digitale Veranstaltung der Agentur für Arbeit (Stand 01.06.2023)

 

Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss (Stand 25.05.2023)

 

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/haertefallhilfe-fuer-heizoel-co-haushalte-aus-sachsen-anhalt-koennen-ab-4-mai-antraege-stellen

 

https://energieportal.sachsen-anhalt.de/heizkostenzuschuss

 

 

Sachsen-Anhalt: Mehr Erzieher/innen braucht das Land (Stand 28.03.2023)

 

 

Bauvorhaben Abbruch und Neubau einer Trauerhalle in der Stadt Seeland OT Schadeleben (Stand 23.03.2023)

 

 

Informationen zur Bürgermeisterwahl am 18. Juni 2023

 

http://www.stadt-seeland.de/seite/84576/wahlen.html

 

 

 

Erneuerung der Brücke über den Hauptseegraben sowie Erneuerung der Straße bis zur Brücke, Stadt Seeland, OT Friedrichsaue (Stand 14.02.2023)

 

 

Mitteilung zur Zahlung von Gemeindeabgaben (Stand 01.02.2023)


Das Amt für Finanzen der Stadt Seeland möchte darauf hinweisen, dass kein jährlicher Versand aller Gebührenbescheide erfolgt. Auf diese Verfahrensweise wurde auch in den vergangenen Jahren bereits hingewiesen. Bitte nehmen Sie die Zahlungen entsprechend dem zuletzt zugegangenen Dauerbescheid zu den dort ausgewiesenen Terminen vor.
In der Regel sind die Zahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Andere Fälligkeiten sind dem zuletzt zugestellten Bescheid zu entnehmen.
Die Friedhofsgebühren sowie die Hundesteuern sind generell zum 15.05. des Jahres fällig.
Gern können Sie der Stadt Seeland auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, welches diesem Amtsblatt beigefügt, sowie auf der Internetseite der Stadt Seeland unter „Verwaltung – Formulare – Finanzen - SEPA“ hinterlegt ist.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Seeland, Telefon 034741 93241 gerne zur Verfügung.


Dietmann
Amt für Finanzen

 

 

Sprechtage der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für das Jahr 2023 (Stand 17.01.2023)

 

Flyer - Rehabilitierung von SED-Unrecht

Sprechtage Landesbeauftragte SED-Diktatur

Flyer Wanderausstellung - Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

 

 

Hinweis für Ihre Steuervordrucke ab 2023 (Stand 1.12.2022)

 

 

Wichtige Information vom Salzlandkreis (Stand 09.08.2022)

 

 

Information für Einwohner aus Gatersleben (Stand 14.06.2022)

 

 

Information Baumaßnahme: Erneuerung der Brücke über den Mühlgraben in der Bahnhofstraße, Stadt Seeland, OT Gatersleben (Stand 08.04.2022)

 

 

Informationen zur Grundsteuerreform und der damit verbundenen Grundsteuerwerterklärung:

 

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erklärungsabgabe für Musterbeispiel Einfamilienhaus (Stand 12.07.2022)

 

- Checkliste zur Vorbereitung zur Grundsteuerwerterklärung (Stand 12.07.2022)

 

Welche Angaben brauchen Sie?


Falls Ihnen ein bebautes oder unbebautes Wohngrundstück gehört, müssen Sie Auskunft geben. 
Dabei geht es nur noch um fünf Zahlen: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Verhältnis Wohn-/Nutzfläche. Bislang sind an die zwanzig Angaben nötig, um die Grundsteuer zu berechnen.
Bei Gewerbegrundstücken sind es künftig höchstens acht Faktoren; bisher mehr als dreißig. Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe soll es ebenfalls einfacher werden.


Wie kommen Sie an die Daten?


Es gibt mehrere Wege, an die Zahlen zu kommen. Legen Sie sich am besten den Grundbuchauszug als Ausfüllhilfe bereit (gegebenenfalls einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt besorgen). Auch das Informationsschreiben der Finanzverwaltung zur Neuberechnung sowie der Einheitswertbescheid, der Kaufvertrag oder die Bauunterlagen können helfen.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt im Internet den Bodenrichtwert für das Flurstück (Euro pro Quadratmeter) im Grundsteuerviewer (eine Website) bereit. Hier der Link: 
https://www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de

 

Wie muss die Erklärung abgeben werden?

 

Die Grundsteuererklärung müssen Sie elektronisch abgeben. Nur noch in gut zu begründenden Härtefällen ist eine Abgabe per Post möglich. Für ein unbebautes Grundstück, ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie eine Eigentumswohnung geht das einfach und kostenlos über die (amtliche) Website www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de (Link).
Diese Art der Abgabe dürfen Sie auch nutzen, wenn im Infoschreiben des Finanzamtes steht, Sie sollen die Erklärung über das kostenlose „Elster“-Onlineportal einreichen.
Wenn Sie diese Webseite nicht nutzen wollen oder dürfen und noch keinen Elster-Zugang haben, dann registrieren Sie sich bald damit Sie das Elster-Portal in ein paar Wochen nutzen können.

 

 

Informationen Grundsteuerwerterklärung (Stand 07.07.2022)

 

 

Grundhafter Ausbau der Pothofstraße, OT Gatersleben (Stand 07.06.2022)

 

 

Grundsteuerreform - Fakten zum Thema die Grundsteuer (Stand 08.04.2022)

 

 

Informationsflyer für Eltern und Lehrer (Stand 29.03.2022)

 

 

Hilfe und Unterstützung für die Ukraine

 

Auf der Internetseite des Salzlandkreises finden Sie alle wichtigen Informationen:

"Der Salzlandkreis hilft..." (Stand 12.03.2022)

 

 

 

 

 

 

 

 

Wappen der Stadt Seeland
Geteilter Schild, oben Silber mit dem Bären als Wappentier der Anhaltiner, als Anklang an das Wappen der ehemaligen Stadt Hoym und der ehemaligen Gemeinde Frose, die 6 blauen Sterne bedeuten die Anzahl der Ortsteile, unten in Blau der silberne Fisch als Symbol für den wieder entstehenden See und die Verbesserung der Umwelt und zugleich Anklang an das ehemalige Nachterstedter Gemeindewappen.

 

Die Gründung der Stadt Seeland

Am 15. Juli 2009 erfolgte der offizielle Zusammenschluss der Stadt Hoym und der Gemeinden Friedrichsaue, Frose, Nachterstedt und Schadeleben zur Stadt Seeland.
 
Die Gemeinde Gatersleben gelangte im Jahr 2010 zur Stadt Seeland und seitdem verfügt die Stadt Seeland über sechs Ortsteile. Das machte eine Wappenänderung von bisher fünf auf sechs Sterne notwendig. Im Jahr 2015 erfolgte die Genehmigung des Landesarchives und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises auf Änderung des Wapppens.
 

 

Auf einen Blick!

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27.06.2023: