Mitteilung der Ämter
Amt für Ordnung und Soziales
Bekanntmachung der Vertreterinnen der Stadtelternvertretung der Stadt Seeland sowie der Vertreterinnen für die Kreiselternvertretung des Salzlandkreises
In der Stadt Seeland gibt es sechs Kindertageseinrichtungen. In allen Einrichtungen wurden Ende des Jahres 2021 die nachfolgenden Vertreterinnen für die Stadtelternvertretung gewählt:
Kindertageseinrichtung „Hoymer Buschzwerge“ OT Hoym/Anhalt - Frau Samira Meyer-Funk
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ OT Gatersleben - Frau Sandra Hartwig
Kindertageseinrichtung „Seelandsterne“ OT Schadeleben - Frau Katrin Brachvogel
Kindertageseinrichtung „Windmühle“ OT Frose/Anhalt - Frau Claudia Gleichner
Hort Nachterstedt - Frau Nicole Bendler
Kita „Seelandfrösche“ OT Nachterstedt - Frau Kristin Zumm
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Am 20. Januar 2022 wurden aus den Reihen der Stadtelternvertretung der Stadt Seeland die Vertreterin und deren Stellvertreterin für die Kreiselternvertretung gewählt:
Frau Claudia Gleichner (Vorsitzende)
Frau Nicole Bendler (Stellvertreterin).
Informationen zum Aufnahmeverfahren an den Grundschulen der Stadt Seeland zum Schuljahr 2022/2023
Information Infopunkt Nachterstedt
Der Infopunkt des Jobcenters Salzlandkreis am Infopunkt Nachterstedt beinhaltet
folgendes Leistungsspektrum:
- Ausgabe von Anträgen Einmalige Beihilfen
- Ausgabe von Anträgen Bildungs- und Teilhabepaket
- Ausgabe von GEZ-Anträgen
- Beratung zum Umzug
- Antragstellung AlgII
- Aushändigung und Annahme von Folgeanträgen
- Ausgabe von Anträgen aus dem Vermittlungsbudget
(bei Bewerbungen und Arbeitaufnahmen)
- Terminvergaben für Beratungen beim Fallmanager und Leistungssachbearbeiter
- Abgabe von Unterlagen allgemeiner Art bezüglich AlgII
- Eine Auszahlung von Geldleistungen ist nicht möglich!
Öffnungszeiten: Mittwochs von 8:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
Telefon: 034741 988874
Über den Kirchenaustritt
Die Kirchenaustrittserklärung ist im zuständigen Standesamt des Hauptwohnsitzes abzugeben.
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde für ledige Personen
- Heiratsurkunde für verheiratete Personen
Für diese Erklärung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR zu entrichten.