Änderung Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Nr. 08 "Solarpark Novelis Nachterstedt" - StR 04/02/2022 vom 08.02.2022 - neue Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 08„Photovoltaikanlage Gatersleben Ost"(Stand 10.03.2026)
DieStadt Seeland erstellt aktuell die kommunale Wärmeplanung (KWP) für ihr Gemeindegebiet.
Am 28.10.2025 wurde die Öffentlichkeit über den Start des Planungsprozesses informiert. Nun folgt die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse (siehe Link unten). Hierzu zählen die Eignungsprüfung (§ 14 WPG), die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) und die Potenzialanalyse (§ 16 WPG). Im weiteren Verlauf soll der Entwurf des Wärmeplans im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden. Dann folgen die Arbeitsschritte Zielszenario (§ 17 WPG), Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG), Wärmeversorgungsarten (§ 19 WPG) und Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG). Der Planentwurf inkl. aller vorgenannten Analysen ist für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
Änderungsbeschluss Nr. 2 zum Flurbereinigungsverfahren nach $$ 87 ff. FurbG OU Aschersleben B 180, Verfahrensnummer SLK 020 Landkreise Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz und Harz (Stand 01.03.2023)
Umrüstung der Beleuchtung der Sporthalle auf LED der Grundschule „Kaethe Schulken“ in der Stadt Seeland, OT Gatersleben
Ausführungszeitraum: 06.09.2021 – 08.10.2021
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.
Fördermaßnahme:
Umrüstung der Beleuchtung der Sporthalle auf LED der Grundschule „Prinzenhaus“ in der Stadt Seeland, OT Hoym Ausführungszeitraum: 23.08.2021 – 08.10.2021
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.
Fördermaßnahme:
Installation einer Verschattungsanlage für die Fenster der Grundschule „Kaethe Schulken“ in der Stadt Seeland, OT Gatersleben
Ausführungszeitraum: 26.07.2021 – 27.08.2021
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert
Information gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A 2019
a) Auftraggeber: Stadt Seeland, OT Nachterstedt, Lindenstraße 1, 06469 Seeland
Tel.: 034742-9320 / Fax: 034741-93240 /
b) Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe
c) Auftragsgegenstand: 4 Außenraffstore 6400x2100 mm, Einbauhöhe 4,20 m
2 Außenraffstore 6400x2100 mm, Einbauhöhe 7,50 m
(jeweils mit Sensoren und elektrischen Antrieb)
1 St Funkwetterstation, 6 St Funkwettersender,
1 St Sonnenschutzzentrale
d) Ort der Ausführung: Grundschule „Kaethe Schulken“ OT Gatersleben
Sanierung der Heizungsanlage in der Grundschule „Prinzenhaus“ in der Stadt Seeland, OT Hoym
Ausführungszeitraum: 08.02.2021 – 19.02.2021
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.
Fördermaßnahme:
Austausch der Brandmelder und Einbau einer Amokalarmierung in der Grundschule „Prinzenhaus“ in der Stadt Seeland, OT Hoym
Ausführungszeitraum: 20.07.2020 – 21.08.2020
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.
Fördermaßnahme:
Installation einer Verschattungsanlage für die Fenster der Grundschule „Glück auf“ in der Stadt Seeland, OT Nachterstedt
Diese Maßnahme wird nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.