Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Herzlich willkommen auf der Webseite der

Stadt Seeland

Als Favorit hinzufügen
 

Aktuelle Mitteilungen

 

Informationen zur Grundsteuer-Reform

 

Warum gibt es neue Grundsteuer-Bescheide?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsmethode für die Berechnung des Einheitswertes für rechtswidrig erklärt, da die Werte noch aus dem Jahr 1925 stammten. Um die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes widerzuspiegeln, wurde eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer eingeführt. Die neuen Grundsteuerbescheide beruhen auf den Werten, die sich aus der von Ihnen beim Finanzamt eingereichten Grundsteuererklärung ergeben.

 

Es wird unterschieden nach altem Recht und neuem Recht. Die bisher gültigen Steuerbescheide, die Sie nach altem Recht erhalten haben, verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2024. Hiernach festgesetzte Steuerfälligkeiten, die noch nicht durch den Zahlungspflichtigen bezahlt wurden, sind aber weiterhin vollziehbar. Zum Stichtag 01.01.2025 werden die Steuerbescheide nach neuem Recht festgesetzt. 

 

Welche wesentlichen Änderungen gibt es?

  • Im Rahmen der Reform wurde eine Anzeigepflicht eingeführt.

  • Mit dem neuen Steuerrecht ist die Grundsteuer-Ersatzbemessung weggefallen.

  • Auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wurden eventuell Änderungen hinsichtlich des Steuerpflichtigen vorgenommen.

  • Der Steuer-Messbetrag kann sich verändert haben, was zu einer Änderung der zu leistenden Zahlungen führt.

  • Aufgrund der genannten Änderungen kann auf dem Steuerbescheid ein neues Kassenkonto angegeben sein als bisher.

 

Wann kommt mein neuer Grundsteuer-Bescheid?

Die Versendung der neuen Grundsteuer-Bescheide wird in KW 5 (letzte Januar-Woche) erfolgen.

 

Worauf muss ich achten?

  • Bitte leisten Sie keine Grundsteuerzahlungen bevor Sie den neuen Steuerbescheid erhalten haben! Zahlungen in bar können von der Stadtkasse nicht angenommen werden. Zahlungen per Überweisung können gegebenenfalls von der Stadtkasse nicht zugeordnet werden.

  • Sollte sich Ihr Kassenkonto geändert haben, so ist ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat ungültig geworden und muss neu abgegeben werden. Eine bisherige Jahresfälligkeit zum 01.07. konnte ebenfalls nicht übernommen werden und muss neu beantragt werden.

  • Bisherige Daueraufträge sind bis zum Erhalt des Steuerbescheides auszusetzen, bzw. nach Erhalt des Steuerbescheides zu aktualisieren.

  • Aufgrund der verspäteten Versendung der Bescheide kommt es zu einer einmaligen Abweichung bei der ersten Fälligkeit (15.02.) im Jahr 2025.

  • Sollten sich Änderungen am Grundstück (z.B. durch Modernisierung oder Abriss) oder beim Eigentümer (z.B. durch Verkauf oder Erbfall) ergeben, so ist dies dem Finanzamt mitzuteilen.

Wird der Hebesatz verändert?

Nein, erstmal nicht. Da noch nicht alle neuen Messbescheide in das System eingepflegt werden konnten, ist noch nicht absehbar, ob die neue Steuerveranlagung zu einem erhöhten oder niedrigeren Steueraufkommen führen wird. Die Stadt Seeland behält sich deswegen vor, nach Abschluss der Veranlagung den Hebesatz im laufenden Jahr 2025 zu korrigieren.

 

 

 

 

Information zu Bauarbeiten im Bereich Bahnübergang im OT Frose/Anhalt (Stand 19.12.2024)

 

 

ALLGEMEINVERFÜGUNG des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt, Betreuungsforstamt Flechtingen zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Waldschaderreger Kiefernborkenkäfer (Stand 09.12.2024)


 

Straßenweiser Umbau auf LED-Beleuchtung im OT Gatersleben (Stand 14.11.2024)
 

 

Neue Erlebnis-App für Fans der „Schule der magischen Tiere“ vorgestellt (Stand 24.10.2024)

 

 

Information vom Zweckverband Ostharz für die Anlieger der Wilhelmstraße im OT Nachterstedt (Stand 29.08.2024)

 

 

Online-Terminvergabe Einwohnermeldeamt


Für das Einwohnermeldeamt der Stadt Seeland ist es ab sofort möglich, Termine online zu buchen. Dafür haben wir für Sie ein Portal eingerichtet, welches Sie unter folgendem Link erreichen:

 

https://www.terminland.de/stadt-seeland

 

 

15. Juli 2024 - 15 Jahre Stadt Seeland 

 

18. Juli 2024 - 15. Jahrestag des  Unglücks von Nachterstedt

 

Der Osten - Entdecke wo du lebst: 

Ein Erdrutsch und die langen Folgen: Der Concordia See

https://www.ardmediathek.de/video/der-osten-entdecke-wo-du-lebst/concordiasee-ein-erdrutsch-und-die-folgen/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC80NTg3NDItNDM5MTAx

 

15 Jahre nach dem Erdrutsch - 

Offene Wunden und Neuanfänge am Concordia See

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/salzland/erdrutsch-nachterstedt-concordiasee-segeln-sperrgebiet-tagebau102.html

 

 

Gewerbeobjekt für Solarpark mit Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Garagen und Freiflächen

 

https://www.immowelt.de/expose/29d3f5j

 

 

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit - Ausbildung Klarmachen Endspurt ins Ausbildungs- und Studienjahr 2024/25 (Stand 24.06.2024)

 

 

„Knockout“ für Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt Negative Folgen für Bürger und Wirtschaft auf Grund einer zu erwartenden Gesetzesänderung (Stand 09.04.2024)

 

https://www.kommunales-sachsen-anhalt.de/media/custom/2348_25325_1.PDF?1712309947

 

 

 

Neue Stempelhefte der Seeland-Runde erhalten Sie: (Stand 02.04.2024)

 

- im OT Frose/Anhalt: Fahrschule Mario Kempe, Bäckerei Träger und beim Deutschen Haus

- im OT Gatersleben: Hofladen beim IPK und in der Poststelle

- im OT Stadt Hoym/Anhalt: DEKOSTÜBCHEN/Post

- im OT Nachterstedt: Büro Förderkreis Harzer Seeland e. V. und im Hotel Zum Schwan

- im OT Schadeleben: Gaststätte Am Bärenstein und in der Zimmervermietung Preussischer Hof

- in Aschersleben: Fahrrade Schmidt, Siemensstr. 2

- in Wilsleben: Bäckerei Behrens

 

 

 

Der KulturPass für 18-Jährige geht in die Verlängerung (Stand 26.03.2024)

 

Der KulturPass geht in die Verlängerung – 2024 - 100 Euro Budget für 18-Jährige. 

Gute Nachrichten für alle jungen Kulturinteressierten: Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Der Bund stellt dafür ein Budget von 100 Euro pro Person für junge Menschen des Jahrgangs 2006 zur Verfügung. Der KulturPass unterstützt nicht nur junge Menschen, sondern auch Kultureinrichtungen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturpass-verlaengert-2024-2255800

 

 

Presseinformation der Agentur für Arbeit (Stand 26.03.2024)

 

 

Verkauf eines Löschgruppenfahrzeuges LF 16 KAT-Schutz (Stand 18.03.2024)

 

 

Netzmodernisierung im OT Frose/Anhalt (Stand 11.03.2024)

 

 

Jugendclubmitarbeiterinnen für die OT Gatersleben gesucht (Stand 05.03.2024)

 

 

Sprechtage der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für das Jahr 2024 (Stand 08.02.2024)

 

Sprechtage der Landesbeauftragten

Flyer 2024 - Rehabilitierung von SED-Diktatur

 

 

Hochwasserrückhaltebecken Straßberg - Information über archäologische Untersuchungen an der Selke zwischen Hoym und Gatersleben (Stand 01.02.2024)

 

 

Agentur für Arbeit ändert Öffnungszeiten - Umstellung auf terminierte Vorsprachen (Stand 09.01.2024)

 

 

Allgemeinverfügung des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt, Betreuungsforstamt Flechtingen zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Waldschaderreger Kiefernborkenkäfer (Stand 18.12.2023)

 

 

Befragung zum Thema Kinder- und Jugendschutz (Stand 14.12.2023)

 

Der Landesjugendhilfeausschuss führt aktuell eine landesweite Jugendhilfeplanung zum Bereich Kinder- und Jugendschutz durch. Hierfür sucht das ausführende Institut Orbit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Eltern und Erziehungsberechtigte für die Datenerhebung. Die Teilnahme ist anonym und dauert etwa 15 Minuten. 

 

Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und  jungen Erwachsenen

https://befragung.sozialplanung.net/KUJS-2023?id=gsa&newtest=Y

 

 

Beteiligung interessierter Eltern

https://befragung.sozialplanung.net/kujs-2023-eltern

 

 

Erster Spatenstich zum Glasfaserausbau in der Stadt Hoym/Anhalt (Stand 09.11.2023)

 

https://www.youtube.com/watch?v=rZ2Y3sWxpUA

 

 

Jugendclubmitarbeiterin für den OT Gatersleben gesucht (Stand 30.08.2023)

 

 

Straßenausbau Kampstraße (West) und Freiheitsplatz (Süd) Stadt Seeland, OT Hoym / Anhalt (Stand 24.08.2023)

 

 

Hinweise zu Ferienjob und Praktikum - Information der Agentur für Arbeit (Stand 27.06.2023)

 

 

Kindergeld nach der Schule - Information der Agentur für Arbeit (Stand 26.06.2023)

 

 

Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss (Stand 25.05.2023)

 

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/haertefallhilfe-fuer-heizoel-co-haushalte-aus-sachsen-anhalt-koennen-ab-4-mai-antraege-stellen

 

https://energieportal.sachsen-anhalt.de/heizkostenzuschuss

 

 

Sachsen-Anhalt: Mehr Erzieher/innen braucht das Land (Stand 28.03.2023)

 

 

Bauvorhaben Abbruch und Neubau einer Trauerhalle in der Stadt Seeland OT Schadeleben (Stand 23.03.2023)

 

 

Erneuerung der Brücke über den Hauptseegraben sowie Erneuerung der Straße bis zur Brücke, Stadt Seeland, OT Friedrichsaue (Stand 14.02.2023)

 

 

Mitteilung zur Zahlung von Gemeindeabgaben (Stand 01.02.2023)


Das Amt für Finanzen der Stadt Seeland möchte darauf hinweisen, dass kein jährlicher Versand aller Gebührenbescheide erfolgt. Auf diese Verfahrensweise wurde auch in den vergangenen Jahren bereits hingewiesen. Bitte nehmen Sie die Zahlungen entsprechend dem zuletzt zugegangenen Dauerbescheid zu den dort ausgewiesenen Terminen vor.
In der Regel sind die Zahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Andere Fälligkeiten sind dem zuletzt zugestellten Bescheid zu entnehmen.
Die Friedhofsgebühren sowie die Hundesteuern sind generell zum 15.05. des Jahres fällig.
Gern können Sie der Stadt Seeland auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, welches diesem Amtsblatt beigefügt, sowie auf der Internetseite der Stadt Seeland unter „Verwaltung – Formulare – Finanzen - SEPA“ hinterlegt ist.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Seeland, Telefon 034741 93241 gerne zur Verfügung.


Bothe
Amt für Finanzen
 

 

Grundhafter Ausbau der Pothofstraße, OT Gatersleben (Stand 07.06.2022)

 

 

 

 

 

 

Wappen der Stadt Seeland
Geteilter Schild, oben Silber mit dem Bären als Wappentier der Anhaltiner, als Anklang an das Wappen der ehemaligen Stadt Hoym und der ehemaligen Gemeinde Frose, die 6 blauen Sterne bedeuten die Anzahl der Ortsteile, unten in Blau der silberne Fisch als Symbol für den wieder entstehenden See und die Verbesserung der Umwelt und zugleich Anklang an das ehemalige Nachterstedter Gemeindewappen.

 

Die Gründung der Stadt Seeland

Am 15. Juli 2009 erfolgte der offizielle Zusammenschluss der Stadt Hoym und der Gemeinden Friedrichsaue, Frose, Nachterstedt und Schadeleben zur Stadt Seeland.

 

Die Gemeinde Gatersleben gelangte im Jahr 2010 zur Stadt Seeland und seitdem verfügt die Stadt Seeland über sechs Ortsteile. Das machte eine Wappenänderung von bisher fünf auf sechs Sterne notwendig. Im Jahr 2015 erfolgte die Genehmigung des Landesarchives und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises auf Änderung des Wapppens.