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Schiedsstelle

Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.

 
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten, leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten konstruktivere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

 

Kontaktpersonen:

Frau Gabriele Schnee

 

Anschrift:

Stadt Seeland

Ortsteil Nachterstedt

Schiedsstelle 

Lindenstraße1

06469 Seeland

 

Kontakt:

  • per E-Mail ()

  • 034741/932-31

  • oder jeden 1. Dienstag im Monat zur Sprechzeit (17:00 bis 18:00 Uhr)

    im Verwaltungsgebäude der Stadt Seeland, Zimmer 1 (Erdgeschoss)

 

Termine für das 2. Halbjahr 2026:

 

         Juli-Termin entfällt

 

10. August (2. Dienstag im Monat)

 

           1. September

 

           6. Oktober

 

           3. November

 

           1. Dezember