RSS-Feed   Als Favorit hinzufügen
 

Zensus – Volkszählung 2022

Seeland, den 30.05.2022

Der Zensus 2022 ist eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung. Ab dem 15. Mai 2022 beginnen die Befragungen von etwa 30 Millionen Menschen in Deutschland. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger hier im Überblick.

 

Wie funktioniert der Zensus?
Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. 


Warum brauchen wir einen Zensus?
Der Zensus 2022 liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und seinen Regionen. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Die Ergebnisse des Zensus sind eine Grundlage für die Planung etwa von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie der Länderfinanzausgleiche und der kommunale Finanzausgleich.


Wer muss Fragen zum Zensus beantworten?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig – unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, beispielsweise, weil sie zu jung sind oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. 


Müssen Bürgerinnen und Bürger beim Zensus antworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.


Wie wird die Befragung durchgeführt?
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben. Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt wird. Weitere Fragen werden vorrangig online beantwortet. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab eine Terminankündigung im Briefkasten.

 

Was machen Teilnehmende, die am Befragungstermin verhindert sind?
Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.


Welche Fragen enthalten die Fragebogen?
In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.


Wie garantiert der Zensus die Sicherheit der Daten?
Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an andere Behörden. Außerdem werden persönliche Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert.

 

In der Stadtverwaltung Seeland ist ein Postfach für die Erhebungsstelle eingerichtet, um etwaige Posteingänge unter Verschluss zu halten, bis diese von der Erhebungsstelle der Stadt Aschersleben abgeholt werden.
In der Stadt Seeland gibt es 15 Erhebungsbeauftrage.