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Antrag auf Gewährung von Hilfen nach Unwetterschäden

Nachterstedt

 

Von Unwetterereignissen im Mai/ Juni betroffene Privathaushalte können jetzt Antrag stellen

Die Richtlinien über die Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte in Sachsen-Anhalt ist in Kraft getreten.

Die betroffenen Privathaushalte können ab sofort Anträge stellen und bei der Stadtverwaltung einreichen.

Den Antrag auf Gewährung von Hilfen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Seeland unter Verwaltung / Bekanntmachungen

oder Stadt Seeland

Lindenstraße 1

OT Nachterstedt

06469 Seeland

Informationsbüro

Zimmer 1 a