Antrag auf Gewährung von Hilfen nach Unwetterschäden
Von Unwetterereignissen im Mai/ Juni betroffene Privathaushalte können jetzt Antrag stellen
Die Richtlinien über die Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte in Sachsen-Anhalt ist in Kraft getreten.
Die betroffenen Privathaushalte können ab sofort Anträge stellen und bei der Stadtverwaltung einreichen.
Den Antrag auf Gewährung von Hilfen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Seeland unter Verwaltung / Bekanntmachungen
oder Stadt Seeland
Lindenstraße 1
OT Nachterstedt
06469 Seeland
Informationsbüro
Zimmer 1 a